Für die Anlage der offenen Posten beim Kassieren von Mahngebühren und Mahnzinsen sind die betroffenen Materialnummern zu registrieren.
Warengruppenkennung und Materialnummer sind anzugeben.
Hintergrund:
Offene Posten für die anfallenden Mahngebühren bzw. Mahnzinsen werden zur Laufzeit ermittelt und der Debitor wird belastet.
Anschließend werden die Posten direkt ausgeglichen.