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Alle preisgebundenen Presseerzeugnisse müssen mit dem EAN-Pressecode (European Article Number) versehen werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zeitschriften
  • Zeitungen
  • Romane
  • Comics
  • Rätsel
  • Anzeigen / Announcenblätter

 

Kataloge und Kalender gehören zu den Nonpress-Produkten, die nicht der Preisbindung unterliegen und somit auch nicht mit dem Pressecode ausgezeichnet werden dürfen. Für Nonpress Erzeugnisse und alle anderen Konsumgüter wird eine reguläre EAN-Artikelnummer durch die Centrale für Coorganisation vergeben.

Der EAN-Pressecode unterscheidet sich in der BRD vom EAN-Code für andere Konsumgüter durch die Integration des Verkaufspreises.

In der BRD sind Presseobjekte preisgebunden. Deshalb wird der vom Verlag gebundene Verkaufspreis und der Mehrwertsteuersatz mit in den Code einbezogen. Durch den integrierten Verkaufspreis erübrigt sich beim Einzelhandel der Aufbau und die Pflege eines Artikelstamms. Über eine entsprechende Ziffernfolge kann beim Kassiervorgang der Verkaufspreis unmittelbar gelesen werden. Das wie bei allen anderen Konsumgütern praktizierte Price-Look-Up-Verfahren (PLU) ist dadurch für deutsche Presseerzeugnisse im deutschen Einzelhandel nicht erforderlich.


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