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FRAGE

Welche Auswirkungen hat dies konkret auf privat genutzt Dienstgeräte (Entgeltumwandlung Eigenanteil Mobilfunk)? Gibt es irgendwelche Einschränkungen in der Funktionalität (z.B. keine Verbindung zu offenen Wifis o.ä.) mit denen man sich in Zukunft arrangieren muss?

ANTWORT

Die Auswirkungen sind marginal. Es gibt genau zwei Einschränkungen, die man ggf. merkt. Die erste ist das man von nicht freigegebenen Apps (z.B. Facebook, WhatsApp) nicht auf dienstlich bereitgestellte Kontakte (z.B. aus dem Exchange) zugreifen darf. Diese Regel ist gesetzlich notwendig, da man nicht sicherstellen kann das man mit jedem Kontakt aus seinem dienstlichem Exchange Account ein Abkommen getroffen hat, das dieser zustimmt per WhatsApp oder anderem Kanal zu kommunizieren und das dieser zugestimmt hat, das er einverstanden ist das die personenbezogenen Daten außerhalb der EU gespeichert werden. Man kann aber über ein zusätzliches, privates Adressbuch (z.B. iTunes Account, Google Account oder T-Online Account) ein privates Adressbuch einbinden und so die Kommunikation mit WhatsApp ermöglichen.

Die zweite Einschränkung trifft nur auf nicht gemanagte Geräte zu und wirkt sich erst ab 2021 aus. Ab 2021 ist der Zugriff auf den Exchange Server des Unternehmens nur noch von verwalteten Geräten möglich. Entweder hat man dann bereits ein Gerät, welches automatisch im MDM eingebunden ist oder man installiert den Client des MDM manuell und unterwirft sich so den Firmen-Regeln.






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